ONLINE bewerben

Mitarbeiter/in | Beratungsstellenleiter/in Fulda

Werden Sie Mitarbeiter/in oder Beratungsstellenleiter/in in einer Beratungsstelle!

Ein modernes Arbeitsumfeld, ein überdurchschnittliches Erfolgshonorar, minimaler Verwaltungsaufwand und ausreichend Zeit für die Mitgliederbetreuung – das erwartet Sie als Mitarbeiter/in bei der Deutschen Lohnsteuerhilfe e.V.!

Wir suchen für Fulda eine/n Mitarbeiter/in oder
Beratungsstellenleiter/in

auf freiberuflicher Basis oder im Angestelltenverhältnis.

Tageweise Homeoffice ist möglich.

Sie besitzen fachliche Kompetenz und ein hohes Maß an persönlicher Zuverlässigkeit?
Sind z.B. ausgebildete/r Steuerfachangestellte/r, Steuerfachwirt/in oder Steuerberater/r?

Unterstützen Sie die Deutsche Lohnsteuerhilfe e.V. mit Ihrer Erfahrung und bewerben Sie sich als Mitarbeiter/in oder
Beratungsstellenleiter/in!

Konzentrieren Sie sich auf Ihre Tätigkeit als Mitarbeiter/in oder Beratungsstellenleiter/in im Lohnsteuerhilfeverein – wir übernehmen die Verwaltung für Sie.

 

Ihre Aufgaben

 
 

Als Mitarbeiter/in oder Beratungsstellenleiter/in betreuen und werben Sie Mitglieder. Konkret beraten Sie auf folgenden Gebieten:

  • Lohn- und Einkommensteuer, inkl. Kirchensteuer und den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften i. S. des § 4 Nr. 11 StBerG
  • Kindergeldsachen nach dem EStG
  • Abgeltungssteuer bei Einkünften aus Kapitalvermögen
  • Sonstige Zulagen (z. B. Altersversorgungszulage) und Prämien (Wohnungsbauprämien)
 

Ihre Qualifikationen

 

Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen, um Mitarbeiter/in werden zu können:

  1. Eine mindestens 3-jährige berufspraktische Tätigkeit in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden nach Abschluss der Ausbildung.
  2. Die berufspraktische Tätigkeit muss auf dem Gebiet des Steuerrechts innerhalb des Zeitraums an mindestens 16 Stunden wöchentlich erbracht worden sein. Reine buchhalterische Aufgaben im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens sowie laufende Finanz- und Lohnbuchführung oder die Lohnsteuervoranmeldungen reichen nicht aus.
  3. Sofern Sie Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer i. S. des § 3 StBerG sind, erfüllen Sie kraft Gesetzes (§ 23 Abs. 1 StBerG) die geforderte Qualifikation.
 

Ihre Zulassung

 

Wenn Sie die nötigen Voraussetzungen mitbringen, werden Sie auf diesem Weg Mitarbeiter/in oder Beratungsstellenleiter/in bei der Deutschen Lohnsteuerhilfe e.V.:

  1. Beratervertrag mit der Deutschen Lohnsteuerhilfe e.V. abschließen
  2. Mitarbeiter/innen-Erklärung mit Nachweis der Qualifikation (z. B. Zeugnisse, Gehilfenbriefe, Tätigkeitsnachweise usw.) abgeben.
  3. Weiterleitung des Zulassungsantrages durch die Deutsche Lohnsteuerhilfe e.V. an die Aufsichtsbehörde.
  4. Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“ beantragen und an die örtliche Aufsichtsbehörde weiterleiten
  5. Erteilung der Zulassung durch die Aufsichtsbehörde an die Deutsche Lohnsteuerhilfe e.V.
 

Bewerben können Sie sich postalisch, per E-Mail an bewerbung@dlh-online.de oder hier per Bewerbungsformular:

 

ONLINE BEWERBEN

Bewerben Sie sich hier direkt und zeitersparend mit Hilfe unseres vorbereiteten Formulars.

Zurück zur Job-Übersicht.

Email Me Jobs Like These

Werden Sie Beratungsstellenleiter/in oder Mitarbeiter/in!
Ein modernes Arbeitsumfeld & ein überdurchschnittliches Erfolgshonorar – das erwartet Sie als Beratungsstellenleiter/in bei der Deutschen Lohnsteuerhilfe e.V.

Kontakt

Mathildenstr. 30
90489 Nürnberg
Telefon (0911) 242 939 40
E-Mail: post@dlh-online.de